AGB (Teilnahmebedingungen)

AGB (Teilnahme-bedingungen)

Veranstalter: Fade Ventures GmbH · Kitschburger Str. 223 · 50933 Köln

Kontakt: hi@catchmerun.com · https://catchmerun.com/

Stand: 08.07.2026

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen durchgängig die grammatikalisch männliche Form (z. B. Teilnehmer, Herausforderer, Gewinner, Protagonist) verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme der Herausforderer am „Catch Me“-Rennen. Für Zuschauer der Veranstaltung gelten gesonderte Bedingungen, die separat veröffentlicht werden.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Regelwerk

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern (Herausforderern) des „Catch Me“-Rennens. Sie gelten nicht für Zuschauer.

(2) Veranstalter und alleiniger Vertragspartner der Teilnehmer ist die Fade Ventures GmbH (nachfolgend „Veranstalter“).

(3) Protagonist des Rennens ist die Person, die von den Herausforderern eingeholt werden soll; im aktuellen Rennen ist dies Sabrina Mockenhaupt-Gregor. Die Rollenbezeichnungen werden allgemein verwendet, da diese Bedingungen als Vorlage für weitere Ausgaben der Veranstaltungsreihe dienen.

(4) Das Regelwerk zum Rennen (abrufbar unter https://catchmerun.com/regelwerk) ist verbindlicher Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese Teilnahmebedingungen dem Regelwerk vor.


§ 2 Bewerbung und Auswahl

(1) Die Teilnahme ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl oder auf einen Startplatz.

(2) Eine Bewerbung ist auf zwei Wegen möglich:

  • Lotterie: Ausfüllen des Bewerbungsformulars auf https://catchmerun.com/ unter Angabe des echten Namens und der abgefragten Informationen. Unter den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden die Teilnehmer per Zufallsprinzip ausgelost.
  • Wildcard: Veröffentlichung eines Reels auf Instagram oder TikTok innerhalb der Bewerbungsfrist unter Markierung von @sabrinamockenhauptofficial und @catchme.run sowie Verwendung des Hashtags #catchmerun. Über die Vergabe einer Wildcard entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen.


(3) Die Bewerbungsfrist sowie der genaue Ablauf werden auf https://catchmerun.com/ bekannt gegeben. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und werden von der Auswahl ausgeschlossen.

(4) Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist begrenzt (derzeit 30). Der Veranstalter ist berechtigt, das Teilnehmerfeld nach sportlichen und dramaturgischen Gesichtspunkten zusammenzustellen.


§ 3 Zustandekommen des Vertrages und verbindliche Teilnahme

(1) Die Bewerbung ist ein unverbindliches Angebot des Bewerbers; ein Teilnahmevertrag kommt durch die Bewerbung noch nicht zustande.

(2) Wird ein Bewerber ausgelost (Lotterie) oder erhält er eine Wildcard-Zusage, wird er hierüber benachrichtigt – bei der Lotterie per E-Mail, bei der Wildcard per Instagram oder TikTok von @catchme.run bzw. dem Veranstalter.

(3) Der Bewerber muss seine Teilnahme innerhalb von 48 Stunden nach dieser Benachrichtigung final bestätigen. Bei der Wildcard ist hierzu zusätzlich das Teilnehmerformular (einschließlich der Sportgesundheits-Selbstauskunft, § 4) auszufüllen.

(4) Der verbindliche Teilnahmevertrag kommt erst mit der anschließenden finalen Bestätigung (Zusage) durch den Veranstalter zustande. Ab diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme verbindlich und verpflichtend; es gelten diese Teilnahmebedingungen und das Regelwerk.

(5) Bestätigt der Bewerber seine Teilnahme nicht fristgerecht, erlischt sein Anspruch; der Veranstalter kann den Platz anderweitig vergeben.

(6) Teilnehmer, die am Veranstaltungstag als Wildcard vor Ort zugelassen werden, erkennen diese Teilnahmebedingungen und das Regelwerk beim Check-in verbindlich an.


§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

(1) Teilnahmeberechtigt ist, wer am Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre alt ist (das 18. Lebensjahr vollendet hat).

(2) Mit seiner Anmeldung über das Bewerbungsformular bzw. spätestens mit der finalen Bestätigung bestätigt der Teilnehmer im Rahmen einer Selbstauskunft, dass er sportgesund und ausreichend trainiert sowie körperlich in der Lage ist, an einem anspruchsvollen Laufwettkampf teilzunehmen, und dass er seinen Gesundheitszustand eigenverantwortlich – erforderlichenfalls ärztlich – geprüft hat.

(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

(4) Stellt der Teilnehmer während der Veranstaltung eine Verschlechterung seines körperlichen Zustands fest, ist er verpflichtet, den Veranstalter bzw. das eingesetzte medizinische Personal unverzüglich zu informieren.

(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben – insbesondere zu Name und Alter – wahrheitsgemäß und vollständig sind. Bei schuldhaft falschen Angaben ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen bzw. zu disqualifizieren.


§ 5 Kostenlose Teilnahme; eigene Kosten des Teilnehmers

(1) Die Teilnahme ist kostenlos; ein Startgeld wird nicht erhoben.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Reise-, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie sonstige Aufwendungen; diese trägt der Teilnehmer selbst.


§ 6 Absage durch den Teilnehmer; Schutzgebühr bei Nichtantritt

(1) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme bis 48 Stunden vor dem angesetzten Startzeitpunkt des Runs kostenfrei absagen. Die Absage hat in Textform an hi@catchmerun.com zu erfolgen.

(2) Sagt der Teilnehmer seine Teilnahme später ab oder tritt er nicht an (No-Show), ist er zur Zahlung einer pauschalierten Schutzgebühr in Höhe von 250,00 € verpflichtet. Diese wird vom Veranstalter in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.

(3) Die Schutzgebühr entfällt, wenn der Teilnehmer die Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist.

(4) Die Schutzgebühr ist ein pauschalierter Schadensersatz. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall entfällt die Schutzgebühr oder ist entsprechend zu reduzieren.


§ 7 Regelwerk, Verhalten und Ausschluss

(1) Für den sportlichen Ablauf gilt das Regelwerk (§ 1 Abs. 4). Dieses enthält insbesondere die Regelungen zu Schuhwerk (keine Spikes, keine Carbonplatten), zum Verbot von Kopfhörern sowie zu Doping, Alkohol und Drogen.

(2) Den Anweisungen der Rennleitung, des Streckenpersonals und des medizinischen Dienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Das medizinische Personal kann einem Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung untersagen.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn dieser den ordnungsgemäßen Ablauf stört, die Sicherheit anderer gefährdet, gegen das Regelwerk oder diese Teilnahmebedingungen verstößt oder sich unsportlich verhält. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.

(4) Der Teilnehmer trägt die vom Veranstalter gestellte Bekleidung und Startnummer. Nicht genehmigte Werbung für Dritte ist untersagt.


§ 8 Preisgeld

(1) Höhe und Verteilung des Preisgeldes richten sich nach dem Regelwerk (Gesamtpreisgeld 5.000 €; Aufteilung unter den Gewinnern zu gleichen Teilen; bei keinem Gewinner Spende an eine vom Protagonisten bestimmte gemeinnützige Organisation; bei verletzungsbedingtem Abbruch des Protagonisten Aufteilung unter den noch aktiven Herausforderern).

(2) Die Auszahlung erfolgt nach der Veranstaltung durch Überweisung auf ein vom Gewinner benanntes Konto. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.

(3) Etwaige auf das Preisgeld anfallende Steuern und Abgaben trägt der jeweilige Gewinner.


§ 9 Absage, Verschiebung und Abbruch durch den Veranstalter

(1) Die Veranstaltung findet am Samstag, dem 05. September 2026, in Köln im NetCologne Stadion der Deutschen Sporthochschule Köln statt.

(2) Wird der Protagonist vor der Veranstaltung verletzt oder fällt er aus anderen Gründen aus, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen entweder abzusagen oder einen Ersatz-Protagonisten zu benennen.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung oder den Run aus Gründen der Witterung, wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie, behördliche Anordnung) oder aus Sicherheitsgründen abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzubrechen.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters. Da die Teilnahme kostenlos ist, besteht kein Erstattungsanspruch; insbesondere werden bereits vom Teilnehmer aufgewandte Kosten (§ 5 Abs. 2) nicht erstattet.

(5) Die Folgen eines Abbruchs während des Rennens für die Wertung ergeben sich aus dem Regelwerk.


§ 10 Foto-, Video- und Medienrechte; Bekanntgabe der Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer willigt ein, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme entstehenden Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie Interviews – einschließlich seines Namens, seines Bildes, seiner Startnummer und seines Ergebnisses – unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt, bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

(2) Zur Nutzung berechtigt sind der Veranstalter sowie dessen Medien- und Kooperationspartner (z. B. Runner’s World Deutschland) und Sponsoren. Die Nutzung umfasst insbesondere Livestream, soziale Medien (u. a. @catchme.run), die Website catchmerun.com, Print-, Online- und TV-Medien, Pressearbeit sowie die Bewerbung künftiger Ausgaben der Veranstaltungsreihe.

(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass sein Name und sein Bild bereits während der Bewerbungsphase – auch schon vor der finalen Bestätigung – auf @catchme.run und catchmerun.com veröffentlicht werden dürfen.

(4) Die Benachrichtigung über Auswahl, Bestätigung und Teilnahme erfolgt per E-Mail, Instagram oder TikTok von @catchme.run bzw. dem Veranstalter.

(5) Ein Widerruf dieser Einwilligung für die Zukunft bleibt unberührt; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzungen wird davon nicht berührt.


§ 11 Datenschutz

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://catchmerun.com/datenschutz.

(2) Die Anmeldung erfolgt über ein Formular des Dienstleisters Typeform, der als Auftragsverarbeiter für den Veranstalter tätig wird. Die Zeitmessung und die Erstellung der individuellen Ergebnisdaten erfolgen durch die Cologne Timing GmbH.


§ 12 Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Folgen gesundheitlicher Risiken in der Person des Teilnehmers haftet der Veranstalter nicht; auf § 4 wird verwiesen.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf einfacher (leichter) Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Für vom Teilnehmer mitgeführte oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände und Wertsachen (z. B. Kleidung, Schlüssel, Smartphones) übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

(4) Unberührt bleibt die zwingende gesetzliche Haftung: bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im zuletzt genannten Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und des eingesetzten Personals des Veranstalters.


§ 13 Widerrufsrecht

Bei der Teilnahme handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer anzupassen und dies auf https://catchmerun.com/ bekannt zu machen.

(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen (§ 306 BGB).

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(4) Gerichtsstand ist Köln, soweit dies gesetzlich zulässig ist (insbesondere, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat).

(5) Stand dieser Teilnahmebedingungen: 08.07.2026.