Regelwerk

Veranstalter: Fade Ventures GmbH · Kitschburger Str. 223 · 50933 Köln

Kontakt: hi@catchmerun.com · https://catchmerun.com/

Stand: 08.07.2026

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Regelwerk durchgängig die grammatikalisch männliche Form (z. B. Teilnehmer, Herausforderer, Gewinner, Protagonist) verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).

Dieses Regelwerk regelt ausschließlich den sportlichen Ablauf des „Catch Me“-Rennens auf der Bahn. Die vertraglichen und organisatorischen Bedingungen der Teilnahme (Anmeldung, Bekanntgabe, Nichtantritt, Gesundheit, Haftung u. a.) sind in den gesondert veröffentlichten Teilnahmebedingungen (AGB) geregelt.


§ 1 Geltungsbereich, Begriffe und Rennleitung

(1) Dieses Regelwerk gilt für alle am Rennen beteiligten Personen: die Herausforderer einerseits und den Protagonisten andererseits. Protagonist des aktuellen Rennens ist Sabrina Mockenhaupt-Gregor. Das Regelwerk ist als Vorlage für weitere Ausgaben der Veranstaltungsreihe angelegt; die Rollenbezeichnungen „Herausforderer“ und „Protagonist“ werden daher allgemein verwendet.

(2) Das Rennen wird ausschließlich nach diesem Regelwerk sowie den Anweisungen der Rennleitung durchgeführt. Die Wettkampfregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und von World Athletics finden keine Anwendung; es handelt sich um ein eigenständiges Veranstaltungsformat.

(3) Die Rennleitung wird vom Veranstalter benannt und ist während des gesamten Rennens weisungsbefugt. Sie stellt insbesondere Ausscheiden, Sieg und Wertung fest. Ihre Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar; ein Rechtsweg gegen die sportliche Wertung ist ausgeschlossen.

(4) Mit der Teilnahme erkennen alle Beteiligten dieses Regelwerk verbindlich an.


§ 2 Rennformat

(1) Das Rennen findet auf einer 400-m-Rundbahn statt.

(2) Alle Beteiligten starten gleichzeitig – gleicher Startschuss, gleiche Bahn, kein Vorsprung und kein Handicap.

(3) Die Herausforderer absolvieren 12 Runden = 4.800 m.

(4) Der Protagonist absolviert bis zu 13 Runden = 5.200 m mit dem Ziel, die Herausforderer im Rennverlauf einzuholen und zu überrunden.

(5) Der Veranstalter kann dem Protagonisten gestatten, sich während des Rennens durch einen oder mehrere Tempomacher (Pacemaker) begleiten zu lassen. Ob und in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit dem Protagonisten; eine solche Begleitung ist zulässig, aber nicht verpflichtend. Tempomacher nehmen nicht als Herausforderer am Wettbewerb teil, werden nicht gewertet und unterliegen den Anweisungen der Rennleitung.


§ 3 Ausscheiden, Sieg und Wertung

(1) Ausscheiden: Wird ein Herausforderer von dem Protagonisten auf der Bahn eingeholt bzw. überholt (überrundet), scheidet er mit sofortiger Wirkung aus dem Rennen aus.

(2) Überrundet der Protagonist mehrere Herausforderer gleichzeitig, scheiden alle betroffenen Herausforderer gleichzeitig aus.

(3) Ausgeschiedene Teilnehmer verlassen die Bahn unverzüglich, ruhig und ohne andere zu behindern und folgen dabei den Anweisungen der Rennleitung und des Streckenpersonals.

(4) Sieg: Als Gewinner gilt, wer die vollen 12 Runden beendet, bevor er von dem Protagonisten überrundet wird.

(5) Es gibt keine Platzierungen (kein 1., 2., 3. Platz o. Ä.), sondern ausschließlich die Unterscheidung Gewinner / Nicht-Gewinner.

(6) Die Feststellung von Ausscheiden und Sieg trifft die Rennleitung, unterstützt durch die Zeitmessung der Cologne Timing GmbH. Sie ist endgültig (§ 1 Abs. 3).


§ 4 Preisgeld

(1) Insgesamt wird ein Preisgeld von 5.000 € ausgelobt.

(2) Ein Gewinner: Dieser erhält die vollen 5.000 €.

(3) Mehrere Gewinner: Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen unter allen Gewinnern aufgeteilt (Beispiel: bei 5 Gewinnern je 1.000 €).

(4) Kein Gewinner: Überrundet der Protagonist alle Herausforderer, bevor diese ihre 12 Runden beenden – wird das Preisgeld an eine von dem Protagonisten bestimmte gemeinnützige Organisation gespendet.

(5) Die Auszahlung erfolgt nach dem Event per Überweisung. Die steuerliche Behandlung des Preisgeldes obliegt den Gewinnern. Einzelheiten der Abwicklung regeln die Teilnahmebedingungen (AGB).


§ 5 Verletzung und Abbruch während des Rennens

(1) Protagonist: Verletzt sich der Protagonist während des Rennens und muss aufgeben, gelten alle zu diesem Zeitpunkt noch aktiven Herausforderer – also alle, die weder überrundet noch selbst ausgeschieden sind – als Gewinner. Das Preisgeld wird unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt (§ 4 Abs. 3).

(2) Herausforderer: Verletzt sich ein Herausforderer oder muss er aus anderen Gründen aufgeben, bevor die 12 Runden beendet sind, scheidet er mit sofortiger Wirkung aus.

(3) Das eingesetzte medizinische Personal sowie die Rennleitung sind berechtigt, einem Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung zu untersagen. Eine solche Anordnung gilt als Ausscheiden im Sinne dieses Regelwerks.


§ 6 Ausrüstung und Schuhwerk

(1) Um einen fairen Wettkampf zu gewährleisten, sind nicht zugelassen:

  • Spikes jeder Art,
  • Laufschuhe mit Carbonplatte oder vergleichbaren versteifenden Elementen in der Mittelsohle.


(2) Die Rennleitung ist berechtigt, das Schuhwerk vor dem Start zu kontrollieren. Wer nicht regelkonformes Schuhwerk trägt, wird nicht zum Start zugelassen bzw. muss vor dem Start wechseln. Ein festgestellter Verstoß während des Rennens führt zur Nicht-Wertung / zum Ausschluss.

(3) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer ist gut sichtbar und nach Vorgabe der Rennleitung zu tragen.


§ 7 Verhalten auf der Bahn

(1) Das Tragen von Kopfhörern sowie die Wiedergabe von Musik sind während des gesamten Rennens untersagt. Ein Verstoß führt zum Ausschluss.

(2) Den Anweisungen der Rennleitung, des Streckenpersonals und des medizinischen Dienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

(3) Ein absichtliches Behindern, Blockieren oder Gefährden anderer Beteiligter ist untersagt und führt zum Ausschluss.

(4) Bei einem Fehlstart wird das Feld zurückgerufen; der Start wird nach Anweisung der Rennleitung wiederholt.


§ 8 Doping, Alkohol und Drogen

(1) Die Einnahme von Dopingmitteln, Drogen und Alkohol ist allen Teilnehmern untersagt.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmer auf die Einnahme dieser Mittel zu kontrollieren.

(3) Die Verweigerung einer Kontrolle, ein positiver Befund oder der begründete Verdacht der Einnahme führen zur Disqualifikation / zum Ausschluss; ein Anspruch auf Preisgeld besteht in diesen Fällen nicht.


§ 9 Sicherheit und Pflicht-Briefing

(1) Vor dem Start findet eine verpflichtende Wettkampf- und Sicherheitsbesprechung statt. Die Teilnahme daran ist für alle Herausforderer obligatorisch; die Durchsage erfolgt u. a. über den Stadion-Lautsprecher.

(2) Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bestätigung der Sportgesundheit sowie die haftungsrechtlichen Regelungen sind in den Teilnahmebedingungen (AGB) geregelt.


§ 10 Ausschluss und Disqualifikation

(1) Die Rennleitung ist berechtigt, Teilnehmer vom Rennen auszuschließen oder zu disqualifizieren, insbesondere bei:

  • Verstoß gegen die Schuhwerk-/Ausrüstungsregeln (§ 6),
  • Tragen von Kopfhörern / Musikwiedergabe (§ 7),
  • Doping, Alkohol- oder Drogenkonsum bzw. Verweigerung der Kontrolle (§ 8),
  • absichtlichem Behindern oder Gefährden anderer (§ 7),
  • Nichtbefolgen von Anweisungen der Rennleitung oder des Sicherheits-/Sanitätspersonals,
  • unsportlichem oder ordnungsstörendem Verhalten,
  • Manipulation der Zeitmessung oder der Startnummer,
  • falschen Angaben mit Relevanz für die Teilnahme oder Wertung.


(2) Bei Ausschluss oder Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Preisgeld.


§ 11 Abbruch aus Sicherheitsgründen und höhere Gewalt

(1) Die Rennleitung ist berechtigt, das Rennen aus Sicherheitsgründen, wegen Witterung, behördlicher Anordnung oder sonstiger höherer Gewalt zu unterbrechen, abzubrechen oder zu verschieben.

(2) Über die Folgen für Wertung, Wiederholung oder Preisgeld entscheidet die Rennleitung nach billigem Ermessen. Die weitergehenden organisatorischen und finanziellen Folgen (z. B. bei Absage) regeln die Teilnahmebedingungen (AGB).


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerks unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand sowie ergänzende Regelungen ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen (AGB).

(3) Stand dieses Regelwerks: 08.07.2026. Der Veranstalter behält sich vor, das Regelwerk bei berechtigtem Interesse anzupassen und dies auf https://catchmerun.com/ bekannt zu machen.